Behindertentransportfahrzeuge Renault Trafic und MasterBehindertenumbau
Profitieren Sie von unseren günstigen Renault Trafic und Renault Master in Verbindung mit Zuschüssen von Stiftungen können Sie günstige Fahrzeuge von uns bekommen. BehindertentransportfahrzeugeLösungen für alle, die Menschen befördern.Bei der Ausstattung von Behindertentransportfahrzeugen haben wir für Sie vielseitige und qualitativ hochwertige Systeme entwickelt. Egal ob Sie Ihren BTW mit einer Rampe, einer Trittstufe, Rollstuhlhaltesystemen oder einer Rollstuhlhebebühne ausrüsten wollen, wir können Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung die richtige Ausstattung und Auswahl bieten.
Thema SteuerersparnisSteuernKraftfahrzeug-Steuerbefreiung und -Steuerminderung.In Deutschland muss der Halter eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeug-Steuer bezahlen. Für Menschen mit Behinderung gibt es bezüglich steuerliche Vergünstigungen. Sie können vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder eine Ermäßigung von 50% erhalten. Entscheidend für eine Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist das Merkzeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis. Wenn in Ihrem Schwerbehinderten Ausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" aufgeführt ist, sind Sie vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Wenn Sie in Ihrer körperlichen Leistung erheblich beeinträchtigt, oder gehörlos sind (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dann kann Ihr Kfz-Steuersatz um 50% reduziert werden. Allerdings haben Sie sich in diesem Fall zwischen dem reduzierten Kfz-Steuersatz und der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu entscheiden. Wenn Sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind, stehen Ihnen beide Vorteile zu. Einer Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Ihr Fahrzeug kann dann stattgegeben werden, wenn das Fahrzeug Ihnen dient. Das heißt, Sie dürfen das Auto ausschließlich selbst fahren, oder sich als Beifahrer chauffieren lassen. Ihr Chauffeur darf Ihr Fahrzeug nur dann ohne Sie fahren, wenn er in Ihrem Auftrag unterwegs ist, z.B. weil er Sie irgendwo hingebracht hat, oder notwendige Einkäufe für Sie erledigt. Sie können aber nicht nur bei der Kfz-Steuer, sondern auch bei der Einkommenssteuer sparen. Ihre privaten Fahrten können Sie bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§3 Einkommenssteuergesetz), wenn Sie einen Grad der Behinderung von zu mindestens 70 haben. In diesem Fall können Sie für Arztbesuche und ähnliches 3.000 km glaubhaft gelten machen. Darüber hinausgehende Fahrten müssen von Ihnen nachgewiesen werden. Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind und sich nur per Auto fortbewegen können, ist es grundsätzlich möglich, alle Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dabei werden Ihnen bis zu 15.000 Kilometer im Jahr zugestanden, welche Sie aber, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch, nachzuweisen haben. VersicherungWas zu beachten ist:Damit Sie im Straßenverkehr wirklich sicher unterwegs sind, ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Auto angemessen versichern. Neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, bietet sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung an, damit Sie mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, unabhängig von der Schuldfrage, in jedem Fall ersetzt bekommen. Bei der Versicherung eines behindertengerechten Fahrzeugs gilt zu beachten, dass durch die Umrüstung Ihres Autos ein Mehrwert entstanden ist. Sie sind dazu verpflichtet, Ihrer Versicherung diesen Mehrwert mitzuteilen, damit dieser in die Berechnung der Höhe Ihres Beitragsatzes berücksichtigt werden kann. Einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit. In anderen Fällen kann die Versicherungssumme durch die Umrüstung erheblich ansteigen. Erkundigen Sie sich also bei mehreren Versicherungen und lassen Sie sich Kostenvoranschläge machen, damit Sie nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben. Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Umrüstung Ihres Fahrzeugs von einem gesetzlichen Leistungsträger finanziert wurde. In diesem Fall ist dieser auch dazu verpflichtet, die Kosten für eventuelle Reparaturen an der behinderungsbedingten Sonderausstattung zu tragen. In diesem Fall können Sie mit Ihrer Versicherung vereinbaren, den Mehrwert nicht mitzuversichern.
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